Du fragst Dich, wie Du das Einkommen deiner Familie nebenbei aufbessern kannst? Da bist du nicht alleine. Natürlich gibt es die geringfügige Beschäftigung bis 450 Euro, die man steuerfrei machen kann (mehr dazu ganz unten). Viele Eltern wünschen sich allerdings einen Zusatzverdienst steuerfrei ohne noch mehr Zeit von ihren Kindern entfernt zu sein. Und dafür gibt es eine clevere Lösung. Überlege Dir, was Deine Kinder gerne in ihrer Freizeit tun und wie Du mit deinem Einsatz beitragen kannst. Beherrschst Du eine Fähigkeit, die in der Kirche, der Schule oder im Sportverein nützlich sein könnte? Vielleicht kannst Du Dir so bis zu 3800€ Zusatzverdienst steuerfrei sichern.
Mit der Übungsleiterpauschale zum steuerfreien Zusatzverdienst
Schon immer davon geträumt, Fußball-Trainer zu werden? Oder spielt Dein Kind Fußball und Du willst Dich sowieso mehr einbringen? Dann verdiene ca. 250 Euro im Monat dazu mit der Übungsleiterpauschale. Insgesamt 3000 Euro kann Deine Familie so vollkommen legal und steuerfrei einnehmen.
Doch nicht nur Sporttrainer profitieren. Diese Pauschale gilt für Alle, die direkt mit Menschen arbeiten und deren Tätigkeit pädagogischen oder künstlerischen Zwecken dient. Darunter fallen alle Tätigkeiten, die einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck erfüllen. Das gilt für Sporttrainer, aber auch für Erzieher, Betreuer, Ausbilder und für Alle, die Kranke oder Behinderte pflegen. Für die Kirche ist das z.B. die Arbeit von Religionslehrern oder Orchesterdirigenten.
Auch die Lehr- und Vortragstätigkeit im Rahmen der allgemeinen Bildung und Ausbildung ist inbegriffen (zum Beispiel Kurse und Vorträge an Schulen, Mütterberatung oder Erste-Hilfe-Kurse, sowie Schwimmunterricht).
Einer in der Familie hat eine besondere Fähigkeit, die man Anderen in einem Volkshochschulkurs vermitteln könnte und die auch dem großen Kind Spaß machen? Toll, auch dafür kann man die Übungsleiterpauschale nutzen, ohne die gesamte Familie sitzen zu lassen.
Folgende Voraussetzung muss erfüllt werden: man muss für eine öffentlich-rechtliche oder eine gemeinnützige Körperschaft tätig sein. Zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften gehören unter anderem Fachhochschulen, Universitäten, Schulen und eben Volkshochschulen. Als gemeinnützige Körperschaften gelten Sportvereine, der Sportbund oder ein Sportverband.
Ach ja, die Übungsleiterpauschale ist nicht nur steuerfrei, sondern auch sozialversicherungsfrei. Man kann mehr als 450 Euro im Monat verdienen und bleibt trotzdem geringfügig beschäftigt. Man kann die Pauschale übrigens auch in vollem Umfang nutzen, wenn man nur in einem einzigen Monat in einer Tätigkeit gearbeitet hat.
Durch die Ehrenamtspauschale Einkünfte steuerfrei sichern
Zudem gibt es auch noch die Ehrenamtspauschale von 840 Euro jährlich. Man kann sie sich zu Nutze machen, falls man für seine ehrenamtliche Tätigkeit eine kleine Aufwandsentschädigung bekommt. Dazu zählen Tätigkeiten, die nicht direkt mit Menschen zu tun haben wie z.B. die Arbeit als Vereinsvorsitzender, Kassenwart, Bürokraft im Pflegeheim und viele mehr. 70 Euro pro Monat darf man damit auch noch steuerfrei verdienen.
Wichtig ist bei der Nutzung dieser Pauschalen, dass du die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale nicht durch die gleiche Tätigkeit ausschöpfen willst. Lass uns wieder das Fußball-Bespiel nehmen: idealerweise könntest du z.B. Fußballtrainer und gleichzeitig Platzwart, Vereinsvorstand oder Kassenwart sein und so die 250 Euro und zusätzlich noch 70 Euro pro Monat steuerfrei dazu verdienen.
Außerdem muss das Ganze nebenberuflich stattfinden. Die Tätigkeit darf nur 1/3 des Zeitaufwands einer Vollzeitstelle einnehmen. Aber auch Studenten, Hausfrauen und -männer sowie Arbeitslose können von der Pauschale profitieren.
Und wie ist das mit der Steuererklärung?
Beide Aufwandspauschalen musst du bei der Steuererklärung angeben. Und solltest Du beide Tätigkeiten bei einem Verein ausüben, lass Dir unbedingt separate Aufwandsentschädigungen ausstellen.
Auch Aufwendungen, die man im Rahmen der Tätigkeit als Übungsleiter hat, kann man bei der Steuerklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.
Wie Du das Ganze in der Steuererklärung angibst und viele weitere nützliche Tipps findest du bei Finanztip.
Der Klassiker unter den Steuerfreien: die geringfügige Beschäftigung
Sollte noch mehr steuerfreier Zusatzverdienst benötigt werden und die Kinder sind sowieso betreut, bleibt auch noch der klassische 450 Euro Job, durch den jeder Arbeitnehmer bis zu 450 Euro steuerfrei einnehmen darf. Diesen muss man nicht einmal in der Steuererklärung angeben. Und es geht um den Jahresverdienst von 5400 Euro, das heißt man darf auch in manchen Monaten über der Grenze liegen, sofern man in anderen Monaten weniger verdient. Bei einer selbstständigen Nebentätigkeit oder aus Vermietung/Verpachtung sowie Renteneinkünften liegt die Grenze bei 410 Euro. Zwischen 410 und 820 Euro gibt es auch noch eine Härtefallregelung, nach der man dann eine geringere Einkommenssteuer zahlen muss als üblich.
Fazit
Es gibt also zahlreiche Möglichkeiten, Etwas mehr Einkommen zu generieren. Am cleversten sind die Nutzung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Warum nicht zusätzlich verdienen mit Dingen, die man sowieso schon tut? Schließlich bringen wir alle die Kinder zu irgendeinem Sport und stehen bei Spielen brav am Spielfeldrand. Oft werden auch freiwillige Helfer und Trainer dringend gesucht. Und umso besser, wenn man auf diesen Verdienst keine Steuern zahlen muss. Wenn man sich das Alles in Brutto-Arbeitszeit umrechnet, kommt ganz schön viel zusammen.
Ich hoffe, Ihr findet einen guten Weg für die Familie,
Eure Marie
P.S.: Wollt Ihr wissen, wer hinter Money Minds steckt? Dann besucht doch meine About-Page.
P.P.S.: Möchtet Ihr mehr zum Thema Sparen und Budgetieren erfahren? Ich habe zahlreiche Blog-Artikel zu diesen Themen und rund ums Thema Investieren geschrieben.


